Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der von ChargeNetz bereitgestellten Ladepunkte sowie der dazugehörigen Web‑Anwendung zur Autorisierung, Bezahlung und Abrechnung von Ladevorgängen.
Vertragspartner ist der jeweilige Betreiber des Ladepunkts, der die Ladeinfrastruktur über ChargeNetz anbietet. ChargeNetz stellt die technische Plattform bereit.
Die für den ausgewählten Ladepunkt geltenden Preise werden vor dem Start angezeigt und gelten unverändert für den gesamten Ladevorgang.
Die Abrechnung erfolgt nach der dort angezeigten Grundlage – entweder nach der am Ladepunkt gemessenen Energiemenge in Kilowattstunden oder zeitbasiert, minutenweise auf volle Minuten aufgerundet. Welche der beiden Grundlagen gilt, steht vor dem Start fest und ändert sich während eines laufenden Ladevorgangs nicht. Wird zeitbasiert abgerechnet, kann zusätzlich ein Vergleichswert in Euro je Kilowattstunde angezeigt werden; dieser dient allein der Orientierung und ist nicht Grundlage der Abrechnung.
Hinzu kommt eine Startgebühr, soweit diese am Ladepunkt ausgewiesen ist. Ist für den Ladepunkt ein Mindestbetrag ausgewiesen (derzeit 1,00 €), wird dieser berechnet, wenn der errechnete Betrag darunter liegt. Er gilt für jeden Ladevorgang, bei dem Energie geflossen ist oder – bei zeitbasierter Abrechnung – der Ladepunkt länger als 15 Minuten belegt war.
Fällt ein Rechnungsbetrag an, erhalten Sie die Rechnung nach Abschluss des Ladevorgangs als PDF an die angegebene E-Mail-Adresse – sofern Sie den automatischen Belegversand nicht in Ihrem Profil abgeschaltet haben. Wurde nichts abgerechnet, entsteht keine Rechnung.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die in der App angebotenen Zahlungsarten (z. B. Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay). Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
Vormerkung vor dem Laden. Damit der Ladevorgang starten kann, wird auf dem hinterlegten Zahlungsmittel ein Betrag vorgemerkt (Vorautorisierung) – ohne Wahl eines Ladebudgets in der Regel 50,00 €. Der vorgemerkte Betrag liegt stets zwischen 10,00 € und 150,00 €. Diese Vormerkung ist keine Abbuchung: Sie reserviert lediglich einen Rahmen für den späteren Rechnungsbetrag.
Sie können vor dem Start ein Ladebudget wählen. Die Vormerkung entspricht dann diesem Betrag, und der Ladevorgang endet automatisch, sobald das Budget erreicht ist. Ohne Wahl eines Budgets wird der Vorgabebetrag vorgemerkt.
Nach Abschluss des Ladevorgangs wird ausschließlich der tatsächlich angefallene Betrag eingezogen; der darüber hinausgehende Teil der Vormerkung wird freigegeben. Wie schnell die Freigabe auf Ihrem Konto oder Kartenauszug sichtbar wird, entscheidet Ihr Zahlungsdienstleister – das kann einige Werktage dauern. Übersteigt der errechnete Betrag ausnahmsweise die Vormerkung, wird höchstens der vorgemerkte Betrag eingezogen.
Ein Ladevorgang kann jederzeit durch den Nutzer am Ladepunkt oder in der Web‑Anwendung beendet werden; zusätzlich endet er automatisch, sobald ein gewähltes Ladebudget erreicht ist. Bereits angefallene Kosten sind zu entrichten: die bis dahin geladene Energie beziehungsweise die angefallene Ladezeit sowie eine Startgebühr, soweit diese am Ladepunkt ausgewiesen ist. Auch bei einem Abbruch gilt ein ausgewiesener Mindestbetrag nach Ziffer 4.
Es besteht kein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit der Ladepunkte. Wartungen, Störungen oder höhere Gewalt können die Verfügbarkeit einschränken.
Die Haftung von ChargeNetz und dem Betreiber ist – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Bereitstellung der Dienste, Abrechnung und gesetzlich erforderlichen Dokumentation verarbeitet.
Bei Ladevorgängen handelt es sich um Dienstleistungen, die unmittelbar nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ausgeführt werden. Das Widerrufsrecht kann gemäß § 356 Abs. 4 BGB erlöschen, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des jeweiligen Betreibers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.